Sichere Staubkonditionierungsanlage auf der Deponie Zweibrücken

Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an den Landtag Rheinland-Pfalz


Nach einem Besuch der Deponie Zweibrücken auf Einladung der Bürgerinitiative Mörsbach wurden einige Fragen zu einer Staubkonditionierungsanlage auf dem Gelände der Deponie aufgeworfen. So konnten einige Zwischenfälle mit weithin sichtbarem Staubaustritt im laufenden Betrieb der Anlage durch die Bürgerinitiative dokumentiert werden. Die Konditionierungsanlage soll nun zukünftig gefährliche Stäube aufnehmen und konditionieren können. Dies wird zurzeit im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft.

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit des Betriebs von Behandlungsanlagen für staubförmige Abfälle und deren Bedarf für die rheinland-pfälzische Abfallentsorgung?
  2. Welche Mengen an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (nach AVV) in Staubform fallen in Rheinland-Pfalz jährlich an?
  3. Welche Art von Abfällen (nach AVV) wurde und wird auf der Deponie Zweibrücken aufbereitet und entsorgt (bitte mit Angabe der Herkunft)?
  4. Welche Kapazitäten haben die rheinland-pfälzischen Staubkonditionierungsanlagen, und aus welchen Abfällen (nach AVV) wird deren Auslastung gedeckt (bitte einzeln auflisten)?
  5. Welche Voraussetzungen und Anforderungen muss ein Betreiber einer solchen Anlage erfüllen, um einen störungsarmen Betrieb zu gewährleisten?
  6. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko und die Folgen einer möglichen Betriebsstörung mit Austritt von gefährlichen Stäuben in exponierter, windreicher Lage ein?

Andreas Hartenfels